Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 GegenstandDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen für die Geschäftsverbindung des Kunden mit der Hoppenstedt360 GmbH, Havelstraße 9, 64295 Darmstadt § 2 Produktbeschreibung(1) Lift360 ist eine XML-Schnittstelle, die es ermöglicht, von Hoppenstedt360 bezogene Daten in unternehmensspezifische Softwarelösungen des Kunden zu integrieren und Unternehmens-berichte aus der Hoppenstedt360-Datenbank im automatisierten Abrufverfahren via Internet zu beziehen. (2) Der über die Schnittstelle verfügbare Unternehmensbericht besteht aus:
(3) In der Produktvariante „Lift360 Premium“ ist zusätzlich für jeweils ein Jahr ein kostenfreier Nachtragsservice pro abgerufenem Unternehmensbericht enthalten. Der Kunde kann im Rahmen des Nachtragsservices den betreffenden Unternehmensbericht jederzeit und ohne gesonderte Kosten erneut abrufen. Darüber hinaus erhält er eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald Hoppenstedt360 zu dem Unternehmen neue Informationen bekannt sind. Der Nachtragservice beginnt mit dem ersten Abruf des betreffenden Unternehmensberichts und kann darüber hinaus vom Kunden in der Web-Administrationsoberfläche individuell eingerichtet werden. (4) Ist ein bestimmter Unternehmensbericht nicht vorhanden oder wird kein Boni-Index ausgewiesen, so wird bei Abruf des Berichts automatisiert und kostenlos eine Recherche ausgelöst. Benötigt der Kunden zu einem Unternehmensbericht weitere Informationen, kann er außerdem einen individuellen Rechercheauftrag erteilen. Hoppenstedt360 ist in diesem Fall bemüht, die gewünschten Informationen innerhalb 72 Stunden zu beschaffen. Für individuelle Recherche-aufträge können gesonderte Kosten entstehen; das Nähere dazu regelt der Vertrag mit dem Kunden. § 3 Technische VoraussetzungenGegenstand des Vertrags mit Hoppenstedt360 ist ausschließlich die Bereitstellung der Lift360-Schnittstelle und die Lieferung von Daten über diese Schnittstelle. Die Schaffung der für den Einsatz der Schnittstelle bei sich erforderlichen technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Für die Integration der Schnittstelle Lift360 ist eine Client-Software mit Unterstützung von SOAP 1.1 erforderlich. Die Anwendernutzung von Lift360 erfordert einen Computerarbeitsplatz mit Internetverbindung sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Vom Kunden für Massenabfragen eingelieferte Daten müssen dem von Hoppenstedt360 vorgegebenen Datenformat entsprechen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen und an technische Weiterentwicklungen anzupassen. Hoppenstedt360 stellt auf Anforderung eine jeweils aktuelle Schnittstellenbeschreibung bereit und informiert den Kunden über die technischen Anforderungen. § 4 Registrierung, Zugangsdaten(1) Der Zugriff auf die Datenbank erfolgt online via Internet jeweils mit einer kundenspezifischen Identifikationsnummer und einem Passwort. Vor der erstmaligen Nutzung des Leistungsangebots ist eine Registrierung des Kunden unter Angabe seiner Firma, Anschrift, Telefonnummer und einer persönliche E-Mail-Adresse erforderlich. Diese Angaben müssen mit den im Vertrag genannten Daten übereinstimmen. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und haftet für deren Richtigkeit. (2) Der Kunde gewährleistet die Geheimhaltung von Zugangsdaten und Kennwörtern und stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer darauf zugreifen. Dem Kunden ist bewusst, dass jede Person, die die Zugangsdaten kennt, Hoppenstedt360-Dienstleistungen zu seinen Lasten nutzen kann. Erhält er Kenntnis vom Missbrauch seines Zugangs, wird er Hoppenstedt360 unverzüglich unterrichten. § 5 Laufzeit(1) Vertragsbeginn und –ende ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. (2) Der Nachtragsservice (nur in der Produktvariante „Lift360 Premium“, siehe § 2 Abs. 3) zu einem Unternehmen läuft beginnend mit dem ersten Abruf des betreffenden Unternehmensberichts mit einer Mindestdauer von einem Jahr. Der Kunde kann beim ersten Abruf festlegen, ob der Nachtragsservice befristet oder auf unbestimmte Zeit eingestellt werden soll. Im Fall der Befristung endet er nach der einjährigen Mindestlaufzeit, ohne daß es einer gesonderten Kündigung bedarf. Bei der Einstellung auf unbestimmte Zeit verlängert sich der Nachtragsservice nach der Mindestlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Dienst nicht zuvor in der Administrationsoberfläche der Schnittstelle deaktiviert. Unabhängig von der Mindestlaufzeit und den Einstellungen des Kunden enden alle Nachtragservices in jedem Fall – gegebenenfalls also auch unterjährig – mit dem Ende des Vertrags gemäß Abs. 1. (3) Der Nachtragsservice (nur in der Produktvariante „Lift360 Premium“) zu einem Unternehmen läuft beginnend mit seiner Einrichtung zunächst bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres und verlängert sich anschließend ebenfalls jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Dienst nicht zuvor in der Administrationsoberfläche der Schnittstelle deaktiviert hat. (4) Im Fall der Produkteinstellung oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Leistungen ist Hoppenstedt360 zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen berechtigt; noch nicht verbrauchte Vorauszahlungen erstattet Hoppenstedt360 dem Kunden in diesem Fall zurück. § 6 ZahlungsbedingungenPreisangaben sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Ist Zahlung durch Lastschrift oder per Kreditkarte vereinbart, wird der Betrag vom angegebenen Konto eingezogen. Der Kunde kann gegen Forderungen von Hoppenstedt360 nur aufrechnen, wenn seine eigenen Forderungen gegen Hoppenstedt360 unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 7 Abrechnungsvarianten(1) Lift360 ist den Tarifvarianten „Lift360 vorab“ mit Vorauszahlung und „Lift360 monatlich“ mit nachträglicher Abrechnung verfügbar.
(2) Verlängert sich der Nachtragsservice (§ 2 Abs. 3, § 5 Abs. 2) um ein weiteres Jahr, berechnet Hoppenstedt360 dem Kunden zu Beginn des neues Vertragsjahres für jedes in den Nachtragsservice eingestellte Unternehmen einen Abruf. (3) Datenbezug im Sinn von Abs. 1 ist jede abgeschlossene Übermittlung eines Unternehmensberichts einschließlich etwaiger Aktualisierungen aufgrund des Nachtragsservices zum gleichen Unternehmen innerhalb des laufenden Vertragsjahres. Die Übermittlung gilt als abgeschlossen, wenn die Daten dem Kunden zugegangen sind, so dass er sie auf seinem Bildschirm anschauen, speichern oder ausdrucken kann. Nicht als entgeltlicher Datenbezug gelten Aktualisierungen zum gleichen Unternehmen im Rahmen des jeweils einjährigen Nachtragsservices in der Produktvariante „Lift360 Premium“; diese sind im Preis von „Lift360 Premium“ bereits enthalten. § 8 Lizenz- und NutzungsbestimmungenDer Kunde erwirbt für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches und nicht überragbares Nutzungsrecht (Lizenz). Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Schnittstelle und zum Zugriff auf den Onlineservice sowie zum Abruf von Unternehmensberichten aus der Datenbank. Zeitgleiche Zugriffe von mehreren Computerarbeitsplätzen aus sind zulässig. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf denen Lift360 genutzt und Daten von Hoppenstedt360 kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in den Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Die Lizenz wird ausschließlich dem registrierten Unternehmen des Kunden für unmittelbar eigene betriebliche Zwecke erteilt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die ihm überlassenen Informationen, Software und Rechercheergebnisse ohne Zustimmung von Hoppenstedt360 an Dritte weiterzugeben oder mit den abgerufenen Informationen eigene Datenarchive oder Verzeichnisse aufzubauen. § 9 Urheberrecht(1) Die über den Onlineservice verfügbaren Datenbanken sind ein von Hoppenstedt360 hergestelltes Datenbankwerk im Sinn der §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Die zum Abruf der Informationen bereitgestellte Software unterliegt auch dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Alle Urheberrechte an den gelieferten Daten und Dokumentationen bleiben vorbehalten. (2) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern und alle anderen der Identifikation von Hoppenstedt360 dienenden Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Dem Kunden ist es untersagt, auf die Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluss auf den Quellcode der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten. Hoppenstedt360 weist darauf hin, dass gelieferte Daten und Unternehmensberichte Kontrollmerkmale, Wasserzeichen und andere individualisierte Identifikationszeichen enthalten können. § 10 Inhalt der Datenlieferung, Aussagekraft von Bonitätsbewertungen(1) Hoppenstedt360 übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Im Rahmen des Abrufs von Wirtschaftsinformationen schuldet Hoppenstedt360 nicht die Herstellung einer konkreten Auskunft mit einem vom Kunden vorab bestimmten Umfang und Inhalt, sondern die Übermittlung der Informationen zu dem angefragten Unternehmen, wie sie zum Zeitpunkt der Anfrage des Kunden bei Hoppenstedt360 vorhanden und verfügbar sind und Hoppenstedt360 aus öffentlichen Verzeichnissen oder Datenquellen Dritter übermittelt wurden. Die Regelungen des Werkvertragsrechts finden, auch auf etwaige Rechercheaufträge, keine Anwendung. (2) Die angebotenen Inhalte generiert Hoppenstedt360 durch Übernahme, Auswertung und Bewertung von Informationen aus verschiedenen Datenquellen. Dies können sowohl eigene Datenbanken als auch von mit Hoppenstedt360 verbundenen Unternehmen, Partnerunternehmen oder öffentlichen Verzeichnissen bezogene Informationen sein. Die Summe der über Hoppenstedt360 zugänglichen Datensätze ist nicht auf einen bestimmten Umfang festgelegt. Sie unterliegt je nach Inhalt und Verfügbarkeit der bezogenen Datenquellen fortlaufenden Schwankungen. Als vertragsgemäß gilt ein von Hoppenstedt360 gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmbarer und in zumutbarem Umfang auch nachträglich anpassbarer Inhalt der Datenbank. (3) Soweit die über Hoppenstedt360 verfügbar gemachten Wirtschaftsauskünfte Bonitätsbewertungen oder Kreditempfehlungen enthalten, handelt es sich dabei nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich um Werturteile, die auf subjektiven Prognosen, mathematisch-statistischen Analysen und Wahrscheinlichkeitsbeurteilungen beruhen. Dem Kunden ist darüber hinaus bewusst, dass es sich bei diesen Einschätzungen aufgrund des sich fortlaufend ändernden Datenbestands nur um Momentaufnahmen handeln kann. Das unternehmerische Risiko, mit einem Unternehmen, über das Hoppenstedt360 Informationen verbreitet, eine Geschäftsbeziehung einzugehen, verbleibt in jedem Fall beim Kunden. Hoppenstedt360 weist darauf hin, dass eine automatisiert erstellte Bonitätsbewertung nur eines von vielen möglichen Prognoseinstrumenten ist und empfiehlt, unternehmerische Entscheidungen keinesfalls nur vom Inhalt eines Unternehmensberichts abhängig zu machen, sondern gegebenenfalls weitere Quellen heranzuziehen. Für die Eignung der gelieferten Informationen zu dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck übernimmt Hoppenstedt360 daher keine Verantwortung. (4) Der Onlineservice ist für einen Zugriff rund um die Uhr ausgelegt. Gleichwohl kann Hoppenstedt360 die ständige Erreichbarkeit nicht garantieren und behält sich das Recht vor, die Zugangsmöglichkeit aus Wartungs- und Datensicherungsgründen vorübergehend einzuschränken. Die Anzahl der Abrufe ist, vorbehaltlich anderslautender vertraglicher Vereinbarungen, im Rahmen der geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen grundsätzlich nicht beschränkt. Aus technischen Gründen wird der Zugang jedoch nach tausend Abrufen pro Tag unterbrochen. Die Unterbrechung wird bei Bedarf umgehend wieder aufgehoben. Fragen dazu beantwortet der Kundenservice von Hoppenstedt360 unter der Servicerufnummer 06151 1375 444. § 11 Gewährleistung(1) Hoppenstedt360 leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der bezogenen Leistungen und dafür, dass dem Übergang vereinbarter Nutzungsbefugnisse an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für die Beschaffenheit sind allein die mit dem Kunden getroffenen vertraglichen Regelungen maßgeblich. Aus anderen Darstellungen, öffentlichen Äußerungen, Werbematerialien oder Testvorführungen kann der Kunde keine bestimmte Beschaffenheit ableiten, es sei denn, Hoppenstedt360 hat dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt. (2) Im Fall der Gewährleistung wegen mangelhafter Leistung steht dem Kunden ein Mangelbeseitigungsrecht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Hoppenstedt360 ist berechtigt, mindestens zwei Versuche der Mangelbeseitigung – nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder eine Kombination von beidem – vorzunehmen. Bleiben diese erfolglos, hat der Kunde wahlweise ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag über die betroffene Leistung oder auf Herabsetzung des Preises. (3) Mängelansprüche, die auf der Hard- und Softwareumgebung des Kunden oder nicht fachgerechter vom ihm zu schaffender technischer Voraussetzungen beruhen, sind ausgeschlossen. (4) Etwaige Mängel hat der Kunde Hoppenstedt360 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen nach dem angeblichen Auftreten des Fehlers, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens innerhalb eines Jahres ab Lieferung. § 12 Haftung(1) Hoppenstedt360 einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die sie oder die von Hoppenstedt360 mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet Hoppenstedt360 für die Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (2) Der Kunde stellt Hoppenstedt360 von Ansprüchen Dritter, die auf einer Zuwiderhandlung gegen die vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen rechtswidrigen Nutzung der bezogenen Leistungen durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen, frei. (3) Zahlungsverzug, ein Verstoß gegen die Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen oder andere Vertragsverletzungen berechtigen Hoppenstedt360, die Zugangsdaten des Kunden ohne gesonderte Mahnung zu sperren und ihn vom Bezug weiterer Leistungen auszuschließen. Erstattungen bereits gezahlter Nutzungsentgelte sind in diesem Fall ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben dadurch unberührt. § 13 Datenschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten(1) Die Nutzung der vertraglichen Leistungen geschieht unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Hoppenstedt360 weist den Kunden gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass seine Registrierungs- und Nutzungsdaten einschließlich der Protokolldaten seiner Zugriffe, der dabei verwendeten Zugangskennung sowie Datum, Uhrzeit und Umfang der jeweiligen Abrufe aufgezeichnet, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet werden, soweit es für die Begründung und Durchführung des Vertrags und der Geschäftsbeziehung sowie zur Sicherung des Datenschutzes oder zu Nachweiszwecken in gerichtlichen Verfahren erforderlich ist. Die Registrierungsdaten werden zudem für spätere Aufträge zur Übermittlung von Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften gespeichert, solange vom Kunden nicht die Löschung der Daten beantragt wird. (2) Nach § 29 Abs. 2 Nr. 1a BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Der Kunde verpflichtet sich daher,
(3) Hoppenstedt360 arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien zusammen und benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über die Durchführung dieses Vertrags übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Hoppenstedt360 kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um Dritten sowie den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. § 14 Kooperations- und VertriebspartnerZur Vertragserfüllung und technischen Abwicklung kann sich Hoppenstedt360 der Hilfe Dritter bedienen. Bei den Datenverarbeitungsleistungen arbeitet Hoppenstedt360 mit ihren Konzerngesellschaften innerhalb der Bisnode Business Information Group, Bisnode AB, Stockholm/Schweden, zusammen, insbesondere mit der Bisnode Informatics Deutschland GmbH, Havelstraße 9, Darmstadt. Kooperationspartner für die Durchführung von Lastschriftverfahren und Kreditkartenzahlungen ist die B+S Card Service GmbH, Lyoner Straße 9, Frankfurt/Main. Autorisierter Vertriebspartner von Hoppenstedt360 ist die D&B Deutschland GmbH, Havelstraße 9, Darmstadt. § 15 Vertragsänderungen(1) Hoppenstedt360 behält sich das Recht vor, die Datenbankinhalte und die angebotenen Dienstleistungen im Rahmen des Zumutbaren zu verbessern und zu modifizieren. Änderungen werden dem Kunden über die Internetseiten, per Post oder E-Mail mitgeteilt. Darüber hinaus kann Hoppenstedt360 aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund neuer technischer oder datenschutzrechtlicher Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder gleichwertiger Gründe diese Vertragsbedingungen ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er Hoppenstedt360 gegenüber nicht innerhalb von vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder in Textform widerspricht. Davon abgesehen bedürfen Änderungen dieser Vertragsbedingungen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Formabrede selbst. (2) Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, gilt unbeschadet der übrigen Regelungen die Auslegung, die dem Gewollten am nächsten kommt. § 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand(1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ist, soweit nicht anders vereinbart, Darmstadt. (2) Mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, wird Darmstadt als allgemeiner Gerichtsstand vereinbart. Hoppenstedt360 ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. § 17 Anwendbares RechtHoppenstedt360 führt den Vertrag ausschließlich zu den vertraglichen Vereinbarungen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Hoppenstedt360 gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch. Hoppenstedt360 GmbH, Stand: März 2010
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KontaktSie möchten Lift360 kostenfrei testen? Service-Telefon 06151 1375 444 Aktuelles10.06.2010 – Lift360 App - Bonitätsprüfung für unterwegs 31.05.2010 – Bonitätsprüfung Lift360 jetzt auch über GUARDEAN® DebiTEX erhältlich PresseIm Pressebereich erhalten Sie Informationen über das Unternehmen Hoppenstedt360 und aktuelle Gegebenheiten im Markt für Bonitätsprüfung. » mehr Ihr Ansprechpartner: Christian Noack PR-Referent
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